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   BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80   

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BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80 (https://dejure.org/1980,395)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1980 - 6 B 8.80 (https://dejure.org/1980,395)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1980 - 6 B 8.80 (https://dejure.org/1980,395)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel als Zulassungsgrund für eine Nichtzulassungsbeschwerde in Kriegsdienstverweigerungssachen - Erhebung von Gerichtskosten bei unrichtiger Sachbehandlung

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.02.1979 - 6 B 12.79

    Zulässigkeit der Umdeutung einer Rechtsmittelerklärung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80
    Die Nichtzulassungsbeschwerde kann auch nicht in eine Revision umgedeutet werden; eine Rechtsmittelerklärung oder -begründung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist einer Umdeutung nicht zugänglich (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1979 - BVerwG 6 B 12.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 6 CB 90.79

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80
    Die Beschwerde des Klägers, mit der nur Verfahrensmängel gerügt werden, ist unzulässig, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - BVerwG 6 CB 90.79 - und vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 B 2.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 B 2.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung von Verfahrensmängeln im

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80
    Die Beschwerde des Klägers, mit der nur Verfahrensmängel gerügt werden, ist unzulässig, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - BVerwG 6 CB 90.79 - und vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 B 2.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 6 CB 13.83
    Verfahrensmängel können in Kriegsdienstverweigerungssachen - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht zur Zulassung der Revision führen, sondern ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision (§ 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG) gerügt werden, die der Kläger auch eingelegt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 14.07.1980 - 6 B 49.80

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde in

    Sofern die Beschwerde in diesem Zusammenhang Verfahrensmängel (u.a. mangelhafte Sachaufklärung) geltend macht, ist sie unstatthaft, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Nichtzulassungsbeschwerde - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 16.05.1980 - 6 CB 59.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in

    Soweit der Kläger mit der Beschwerde Verfahrensmängel (u.a. angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs bzw. unzulässige Antragsformulierung durch das Verwaltungsgericht) rügt, ist sie unstatthaft, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmangel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1980 - BVervG 6 B 8.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 42.80

    Nachträgliche Rüge, ein ehrenamtlicher Richter habe während der Verhandlung

    Sofern die Beschwerde in diesem Zusammenhang Verfahrensmängel (u.a. die Art und Weise der Beweiswürdigung) geltend macht, ist sie unstatthaft, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Nichtzulassungsbeschwerde - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 22.04.1980 - 6 CB 28.80

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung einer Sache in Kriegsdienstverweigerungsverfahren

    Insoweit ist die Beschwerde unstatthaft, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 20.02.1984 - 6 B 10.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Soweit die Beschwerde mit dem Vortrag, das Verwältungsgericht habe mit seiner Befragung zur Problematik der Verteidigung in einem Ausrottungskrieg den Kläger angesichts seiner Intelligenz und seines Bildungsgrades überfordert, in Wahrheit einen Verfahrensmangel, nämlich die Verwendung eines insoweit untauglichen Beweismittels oder die unzulängliche Aufklärung des Sachverhalts, § 86 Abs. 1 VwGO, geltend macht, ist sie deshalb unzulässig, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - m.Nachw.).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 6 B 19.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Gehört er zum Verfahrensrecht, so wäre die Nichtzulassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 6 CB 3.83
    Verfahrensmängel aber können in Kriegsdienstverweigerungssachen - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht zur Zulassung der Revision führen, sondern ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision (§ 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG) gerügt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82

    Rechtsmittel

    Soweit der Kläger mit der Beschwerde geltend macht, daß das Verfahren des Verwaltungsgerichts an wesentlichen Verfahrensmängeln leide, ist die Beschwerde unzulässig, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Nichtzulassungsbeschwerde - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängeln nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a.Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - m.Nachw.).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 B 24.82

    Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als

    Dies führt auch dazu, daß gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG für das Beschwerdeverfahren keine Gerichtskosten erhoben werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 -).
  • BVerwG, 19.01.1982 - 6 B 117.81

    Rüge von Verfahrensmängeln mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision - Rüge von

  • BVerwG, 06.10.1980 - 6 B 78.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.11.1986 - 6 C 111.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 13.10.1982 - 6 B 84.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.10.1982 - 6 CB 100.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.09.1982 - 6 B 76.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 12.08.1982 - 6 B 47.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmängel

  • BVerwG, 15.07.1982 - 6 B 55.82

    Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer trotz

  • BVerwG, 15.07.1982 - 6 B 43.82

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 18.06.1982 - 6 B 49.82

    Divergenzrüge gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des

  • BVerwG, 16.03.1982 - 6 B 17.82

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 21.01.1982 - 6 B 115.81

    Rüge von Verfahrensmängeln mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision - Rüge von

  • BVerwG, 10.12.1980 - 6 B 13.80

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 B 119.80
  • BVerwG, 14.10.1980 - 6 CB 148.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Absolute

  • BVerwG, 13.10.1980 - 6 B 109.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 01.08.1980 - 6 B 85.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Geltendmachung von

  • BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 69.80

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Kriegsdienstverweigerungssachen

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83

    Befürwortung des Verteidigungskriegs durch einen Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 B 41.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 53.82

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln in

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 B 15.82

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln in

  • BVerwG, 30.11.1981 - 6 B 101.81

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln mit der Nichtzulassungsbeschwerde in

  • BVerwG, 31.10.1983 - 6 B 67.83

    Rechtliche Ausgestaltung der Zulassung der Revision durch die

  • BVerwG, 15.11.1983 - 6 B 104.83

    Zulässigkeit einer Rüge von Verfahrensmängeln im Rahmen der Beschwerde gegen die

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